Allgemeine Verkaufsbedingungen
- Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Lieferungen von Produkten (nachfolgend „Produkte“) und die damit im Zusammenhang stehenden Leistungen von faCELLitate, einem Venture der Chemovator GmbH, Industriestraße 35, 68169 Mannheim (nachfolgend „faCELLitate“), die über den Onlineshop unter www.facellitate.com (nachfolgend „Onlineshop“) angeboten werden.
1.2 Die Angebote von faCELLitate über den Onlineshop richten sich ausschließlich an Käufer (nachfolgend „Käufer“), die Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Der Verkauf an Verbraucher (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
1.3 Der Verkauf der Produkte erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn faCELLitate den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
- Angebot und Annahme
2.1 Der Käufer kann über den Onlineshop eine Anfrage für den Erwerb der dort vorgehaltenen Produkte an faCELLitate übermitteln. Dabei ist die Art und die gewünschte Menge der Produkte anzugeben. Bei der Anfrage handelt es sich lediglich um eine unverbindliche Anfrage an faCELLitate, die keine rechtliche Bindungswirkung entfaltet.
2.2 faCELLitate kontaktierte hierauf den Käufer via E-Mail, um diesem ein Angebot für die gewünschte Produktmenge zu unterbreiten. Für den Fall, dass faCELLitate die gewünschte Menge nicht liefern kann, wird faCELLitate den Käufer entsprechend informieren.
2.3 Der Kunde kann das Angebot durch E-Mail an faCELLitate binnen vierzehn (14) Tagen annehmen, indem er dieses via E-Mail gegenüber faCELLitate bestätigt.
- Produktbeschaffenheit, Muster und Proben, Garantien
3.1 Soweit nicht anders vereinbart, ergibt sich die Beschaffenheit der Produkte ausschließlich aus den Produktspezifikationen von faCELLitate, die im Onlineshop vorgehalten werden . Über die Produktspezifikationen hinaus werden durch faCELLitate keine Eigenschaften oder Verwendungsmöglichkeiten der Produkte versprochen. Das Verwendungsrisiko für die Produkte liegt beim Käufer.
3.2 Für die Produkte einschlägige „identifizierte Verwendungen“ nach der Europäischen Chemikalienverordnung (REACH-VO) stellen weder eine Vereinbarung einer entsprechenden vertraglichen Beschaffenheit der Produkte noch eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung dar.
3.3 Eigenschaften von Mustern und Proben sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich als Beschaffen-heit der Produkte vereinbart worden sind. Beschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben sowie sonstige Angaben sind nur dann Garantien, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart und bezeichnet werden.
- Beratung
Soweit faCELLitate Beratungsleistungen erbringt, geschieht dies nach bestem Wissen. Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der Produkte befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
- Preise und Zahlungsmodalitäten
5.1 Die Preise für die Produkte werden von faCELLitate auf die Anfrage des Käufers mitgeteilt. Maßgeblich ist der jeweilige Preis zum Zeitpunkt der Absendung der Bestellung. faCELLitate ist jederzeit berechtigt, die Preise für die Produkte anzupassen. Dies hat keinen Einfluss auf bereits abgesendete von faCELLitate bestätigte Bestellungen. Angegebene Preise sind Nettopreise, soweit diese nicht ausdrücklich als Bruttopreise angegeben sind.
5.2 Kosten für Verpackung und Versand werden von faCELLitate auf Anfrage des Käufers mitgeteilt
5.3 Bestellungen des Kunden sind, sofern nicht von faCELLitate anderweitig angegeben, per Rechnung binnen dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Alternativ ist faCELLitate berechtigt, Zahlung per Vorkasse zu verlangen. Dies wird im Rahmen des Angebots von faCELLitate angegeben. Für den Fall, dass sich im Zeitraum zwischen dem Angebot von faCELLitate und der Auslieferung Umstände ergeben, die an der Kreditwürdigkeit des Käufers zweifeln lassen, ist faCELLitate berechtigt, einen Kauf auf Rechnung in einen Kauf gegen Vorkasse umzustellen.
5.4 Bei Überschreitung des Zahlungsziels von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum gerät der Käufer in Verzug, ohne dass hierfür eine gesonderte Mahnung erforderlich ist.
- Lieferungen
6.1 Die Lieferung erfolgt durch das von faCELLitate ausgewählte und beauftragte Versandunternehmen. Die Gefahr geht bei Übergabe der Produkte an das Versandunternehmen auf den Käufer über.
6.2 faCELLitate ist zur Erbringung und Berechnung von Teillieferungen berechtigt, sofern die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Produkte sichergestellt ist und dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, faCELLitate erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
6.3 Von faCELLitate in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd und freibleibend. Dies gilt auch für Liefertermine und -fristen, die im Onlineshop oder auf im Angebot von faCELLitate angegeben werden.
- Transportschäden
Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunter-nehmen mit Kopie an faCELLitate innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen anzuzeigen.
- Beachtung gesetzlicher Bestimmungen
Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, ist der Käufer für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über Einfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware verantwortlich.
- Zahlungsverzug
9.1 Die Nichtzahlung des Kaufpreises bei Fälligkeit stellt eine wesentliche Verletzung vertraglicher Pflichten dar.
9.2 Bei Zahlungsverzug des Käufers ist faCELLitate berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen, und zwar bei Fakturierung in Euro in Höhe von 9%-Punkten über dem im Zeitpunkt des Verzugseintritts geltenden von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden durch faCELLitate bleibt unberührt.
- Rechte des Käufers bei Mängeln
10.1 Der Käufer hat die Produkte unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu überprüfen. Mängel der Produkte, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung feststellbar sind, sind faCELLitate unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Produkte anzuzeigen; andere Mängel sind faCELLitate unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Wochen nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige muss schriftlich erfolgen und Art und Ausmaß der Mängel genau bezeichnen.
10.2 Sind die Produkte mangelhaft und hat der Käufer dies faCELLitate gemäß Ziffer 10.1 ordnungsge-mäß angezeigt, so stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte mit folgenden Maßgaben zu:
a) faCELLitate hat zunächst das Recht, nach ihrer Wahl entweder den Mangel zu beseitigen oder dem Käufer mangelfreie Produkte zu liefern (Nacherfüllung).
b) faCELLitate behält sich zwei Nacherfüllungsversuche vor. Sollte die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Käufer unzumutbar sein, so kann der Käufer entweder vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.
c) Für Ansprüche auf Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels gilt Ziffer 12.
- Haftung
11.1 faCELLitate haftet für Schäden grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Auf Schadensersatz haftet faCELLitate – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) beschränkt sich die Haftung von faCELLitate jedoch auf den Ersatz typischer, vorhersehbarer Schäden; im Falle einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung der faCELLitate ausgeschlossen.
11.2 Die Haftungsbeschränkungen in Ziffer 11.1 gelten nicht
a) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der faCELLitate oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der faCELLitate beruhen,
b) soweit faCELLitate einen Mangel arglistig verschwiegen hat,
c) soweit faCELLitate eine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware übernommen hat,
d) für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.3 faCELLitate haftet nicht bei Unmöglichkeit oder Verzögerung der Erfüllung von Lieferverpflichtungen, wenn die Unmöglichkeit oder Verzögerung auf der vom Käufer veranlassten ordnungsgemäßen Befolgung von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Europäischen Chemikalienverordnung (REACH-VO) beruhen.
- Verjährung
12.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
12.2 Die Verjährungsfrist für vertragliche und deliktische Schadensersatzansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
12.3 Abweichend von Ziffer 12.1 und 12.2 gelten in den folgenden Fällen die gesetzlichen Verjährungsfristen:
a) bei einem dinglichen Recht eines Dritten oder einem im Grundbuch eingetragenen Recht (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB);
b) im Falle gesetzlicher Sonderregelungen (z. B. §§ 444, 445 b BGB);
c) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
d) in den Fällen der Ziffer 11.2 lit. a)-d).
- Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Sicherheiten
Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, kann faCELLitate, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, eingeräumte Zahlungsziele widerrufen sowie weitere Lieferungen von der Einräumung sonstiger Sicherheiten oder Vorkassezahlungen abhängig machen.
- Eigentumsvorbehalt
15.1 faCELLitate behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten in jedem Fall bis zur vollständi-gen Zahlung des Kaufpreises vor.
15.2 Hat der Käufer den Kaufpreis für die gelieferten Produkte bezahlt, sind jedoch weitere Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit faCELLitate vom Käufer noch nicht vollständig bezahlt, behält sich faCELLitate darüber hinaus das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Verbindlichkeiten vor.
15.3 Bei der Verarbeitung der von faCELLitate gelieferten Produkten durch den Käufer gilt faCELLitate als Hersteller und erwirbt unmittelbar Eigentum an den neu entstehenden Sachen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt faCELLitate unmittelbar Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Rechnungswerts der von faCELLitate gelieferten Produkte zu dem der anderen Materialien.
15.4 Sofern eine Verbindung oder Vermischung der von faCELLitate gelieferten Produkte mit einer Sache des Käufers in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer der faCELLitate Miteigentum an der Hauptsache überträgt, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der von faCELLitate gelieferten Ware zum Rechnungswert (oder mangels eines solchen zum Verkehrswert) der Hauptsache. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum unentgeltlich für faCELLitate.
15.5 Der Käufer ist berechtigt, über die im Eigentum der faCELLitate stehenden Produkte im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit faCELLitate rechtzeitig nachkommt. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Produkten, an denen sich faCELLitate das Eigentum vorbehalten hat, tritt der Käufer bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit faCELLitate an diese ab; sofern faCELLitate im Falle der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung Miteigentum erworben hat, erfolgt die Abtretung im Verhältnis des Wertes der von faCELLitate unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkten zum Wert der im Vorbehaltseigentum Dritter stehenden Sachen. Anerkannte Saldoforderungen aus Kontokorrentabreden tritt der Käufer bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit faCELLitate in Höhe der dann noch offenen Forderungen der faCELLitate an faCELLitate ab.
15.6 Auf Verlangen der faCELLitate hat der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der im Eigentum der faCELLitate stehenden Produkte und über die an faCELLitate abgetretenen Forderungen zu geben. Ebenso hat der Käufer auf Verlangen der faCELLitate die in deren Eigentum stehenden Produkte als solche zu kennzeichnen sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.
15.7 Bei Zahlungsverzug des Käufers ist faCELLitate berechtigt, auch ohne Rücktritt vom Kaufvertrag und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der im Eigentum der faCELLitate stehenden Produkte zu verlangen sowie die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu widerrufen.
15.8 faCELLitate ist auf Verlangen des Käufers dazu verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten inso-weit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die offenen Forderungen der faCELLitate um mehr als 10% übersteigt. faCELLitate darf dabei die freizugebenden Sicherheiten auswählen.
- Höhere Gewalt
Sollten Ereignisse und Umstände, deren Eintritt außerhalb des Einflussbereiches von faCELLitate liegt (wie z.B. Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Feuer- und Explosionsschäden, öffentlich-rechtliche Verfügungen), die Verfügbarkeit der Ware aus der Anlage, aus welcher faCELLitate die Ware bezieht, reduzieren, so dass faCELLitate ihre vertraglichen Verpflichtungen (unter anteiliger Berücksichtigung anderer interner oder externer Lieferverpflichtungen) nicht erfüllen kann, ist faCELLitate (i) für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von ihrer vertraglichen Verpflichtungen entbunden und (ii) nicht verpflichtet, die Ware bei Dritten zu beschaffen. Satz 1 gilt auch, soweit die Ereignisse und Umstände die Durchführung des betroffenen Geschäfts für faCELLitate nachhaltig unwirtschaftlich machen oder bei den Vorlieferanten von faCELLitate vorliegen. Dauern diese Ereignisse länger als drei (3) Monate, ist faCELLitate berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Zahlungsort
Unabhängig von dem Ort der Übergabe der Ware oder der Dokumente ist Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Käufers der Sitz der faCELLitate.
- Datenschutz
18.1 Stellt faCELLitate dem Käufer im Rahmen der Durchführung des Vertrages personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter (nachfolgend „Personenbezogene Daten“) zur Verfügung oder erlangt der Käufer auf sonstige Weise Kenntnis von diesen Personenbezogenen Daten, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
Personenbezogene Daten, die auf vorgenannte Weise offengelegt und nicht im Auftrag von faCELLitate verarbeitet werden, dürfen vom Käufer ausschließlich zur Abwicklung des Vertrages verarbeitet und nicht – außer bei gesetzlicher Zulässigkeit – anderweitig verarbeitet, insbesondere gegenüber Dritten offengelegt und/oder für eigene Zwecke analysiert und/oder zur Bildung von Profilen genutzt werden. Dies gilt auch für den Fall einer Verwendung anonymisierter Daten.
18.2 Der Käufer stellt sicher, dass die Personenbezogenen Daten nur denjenigen Arbeitnehmern des Käufers zugänglich gemacht werden, die zur Durchführung des betreffenden Vertrages eingesetzt werden und auch nur in dem für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Umfang (Need-to-know-Prinzip). Der Käufer wird seine innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den Anforderungen des anwendbaren Datenschutzrechts gerecht wird, insbesondere technische und organisatorische Maßnahmen zur angemessenen Sicherung der Personenbezogenen Daten vor Missbrauch und Verlust treffen.
18.3 Der Käufer erwirbt an den Personenbezogenen Daten keine Rechte und ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen jederzeit zur Berichtigung, Löschung und/oder Einschränkung der Verarbeitung der Personenbezogenen Daten verpflichtet. Zurückbehaltungsrechte in Bezug auf Personenbezogene Daten sind ausgeschlossen.
18.4 Zusätzlich zu seinen gesetzlichen Verpflichtungen unterrichtet der Käufer faCELLitate unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, über eine Verletzung des Schutzes Personenbezogener Daten, insbesondere bei Verlust. Bei Beendigung des betreffenden Vertrages wird der Käufer die Personenbezogenen Daten, einschließlich aller angefertigten Kopien, gemäß den gesetzlichen Vorgaben löschen.
- Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der faCELLitate. faCELLitate ist jedoch dazu berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.
- Anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deut-schen internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über Internationalen Warenkauf Anwendung.
- Vertragssprache
Werden dem Käufer diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen außer in der Sprache, in welcher der Vertrag abgeschlossen wird (Vertragssprache), auch in einer anderen Sprache bekannt gegeben, geschieht dies nur zur Erleichterung des Verständnisses. Bei Auslegungsunterschieden gilt der in der Vertragssprache abgefasste Text.